
Interessentenlisten / Grundstücksvergabe
Sie interessieren sich für den Erwerb eines Bauplatzes in einem unserer geplanten Baugebiete?
Dann lassen Sie sich einfach bereits jetzt in die jeweilige Interessentenliste eintragen! Durch Ihre Eintragung werden Sie automatisch über den Vermarktungsbeginn informiert und auf Wunsch an der Grundstücksvergabe beteiligt!
Wer kann sich vormerken lassen?
Volljährige und voll geschäftsfähige Bauwillige, die zur Selbstnutzung von der Stadt Peine ein Grundstück erwerben wollen.
Juristische Personen, Bauträger, Makler, Firmen oder Privatpersonen, die Gebäude für Dritte errichten, können sich nicht in die städtischen Interessentenlisten eintragen lassen.
Innerhalb eines Vergabeverfahrens haben lediglich die Bewerber die Möglichkeit ein Grundstück zu erwerben, die in der jeweiligen Interessentenliste eingetragen sind. Die Listenplätze sind nicht übertragbar.
Bauwillige, die bereits ein Grundstück von der Stadt Peine erworben haben, können sich erst nach Ablauf der Selbstnutzungsfrist (5 Jahre nach Erstbezug) wieder neu in die Interessentenlisten eintragen lassen. Gleiches gilt für Ehe- und Lebenspartner. Ausgenommen sind zum Zeitpunkt der Eintragung volljährige Kinder.
Ab welchem Zeitpunkt kann ich mich für die geplanten Baugebiete vormerken lassen?
Sobald der Rat der Stadt Peine die Aufstellung eines Bebauungsplanes in einer Ortschaft oder der Kernstadt beschlossen hat, wird für diesen Bereich eine temporäre Interessentenliste eingeführt, die mit dem Abschluss des Grundstücksvergabeverfahrens wieder gelöscht wird. Eine zeitliche Befristung der Einträge erfolgt nicht, auch wenn zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Vermarktungsbeginn mehrere Jahre vergehen können. In dieser Zeit sind noch einige Verfahrensschritte erforderlich, die teilweise sehr umfangreich und zeitintensiv sind. Über den Zeitpunkt, ab dem eine Eintragung möglich ist, wird auf der städtischen Homepage, in der örtlichen Presse und in den sozialen Medien informiert.
Für welche Orte kann ich mich aktuell vormerken lassen?
Aktuell werden Interessentenlisten für die Orte Schmedenstedt und Stederdorf geführt, da hier Baugebiete in konkreter Planung sind.
Für Peine (Kernstadt) und die Ortschaften Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schwicheldt, Telgte, Vöhrum, Wendesse und Woltorf werden momentan keine Interessentenlisten angeboten.
Auch wenn die Stadt Peine in einigen dieser Orte Sondierungsgespräche führt, ist eine konkrete Baulandbereitstellung zurzeit nicht absehbar.
Hinweis: In den Orten Schwicheldt und Woltorf werden aktuell Bauplätze im sog. freien Verkauf angeboten. Die Grundstücksvergabeverfahren sind hier bereits abgeschlossen, so dass eine Vormerkung in den Interessentenlisten nicht erforderlich ist. Informationen zu den Reservierungsmöglichkeiten finden Sie in den Beiträge der Baugebiete, die Sie direkt auf unserer Übersichtseite auswählen können.
Wie erfolgt die Grundstücksvergabe?
Wird mit der Vermarktung eines Baugebietes begonnen, werden alle bis dahin in der entsprechenden Interessentenliste eingetragenen Bewerber automatisch informiert und auf Wunsch an der Grundstücksvergabe beteiligt. Die Grundstücksvergabe erfolgt somit in einem zweistufigen Verfahren (Interessenabfrage und die eigentliche Grundstücksvergabe).
Alle eingetragene Bewerber, die an der Grundstücksvergabe beteiligt werden möchten und deren Rückmeldung zur Interessenabfrage fristgerecht bei der Stadt Peine eingegangen ist, erhalten im Rahmen Ihres Listenplatzes die Möglichkeit, eine Grundstückswunschliste (verbindliche Erklärung) abzugeben.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt dabei an diejenigen Bewerber, die ihre Grundstückswunschliste (verbindliche Erklärung) fristgerecht eingereicht haben,
- nach Ablauf der im Baulandangebot angegebenen Frist
- in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen in der jeweiligen Interessentenliste (Listenplatz). Der Listenplatz wird anhand des Eintragungsdatums in der jeweiligen Interessentenliste (Eingang des Vormerkbogens bei der Stadt Peine) generiert.
- unter Berücksichtigung der Reihenfolge der angegebenen Wunschgrundstücke. Die Anzahl der Grundstücke in der Wunschliste ist nicht begrenzt und wird von den Bewerbern priorisiert. Es sollten jedoch nur Grundstücke angegeben werden, für die ein tatsächliches Kaufinteresse besteht.
Nach Zuteilung eines Bauplatzes werden ggf. weitere bestehende Einträge in den Interessentenlisten gelöscht.
Sofern Bewerber sich innerhalb des Vergabeverfahrens gegen einen Grundstückskauf entscheiden und diese Entscheidung mitteilen, bleiben ggf. weitere Einträge in anderen Interessentenlisten selbstverständlich bestehen.
Bewerber, die sich innerhalb der gesetzten Fristen im gesamten Vergabeverfahren (Interessenabfrage und Grundstücksvergabe) nicht oder verspätet melden, können - auch zu einem späteren Zeitpunkt - in dem aktuellen oder in parallellaufenden Vergabeverfahren nicht mehr beteiligt werden. Zudem werden alle Einträge in den Interessentenlisten gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird die jeweilige Interessentenliste nicht fortgeführt.
Wie kann ich mich vormerken lassen?
Füllen Sie einfach den Vormerkbogen aus und schicken Sie diesen vorzugsweise per E-Mail oder alternativ postalisch an:
Stadt Peine
Immobilienmanagement
Kantstr. 5
31224 Peine
Die Vormerkung ist unverbindlich und kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass gemeinschaftlich eingetragene Bewerber (ein Vordruck) auch nur zusammen 1 Grundstück erwerben können.
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Sie haben Fragen zum Verfahren?
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns einfach unter 05171/49 9411 und 05171/49 9412 an.
Allgemeine Vertragsbedingungen und Datenschutz
Auf die allgemeinen Vertragsbedingungen wird verwiesen. Die Stadt Peine behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen und die hier genannten Regelungen des Vergabeverfahrens jederzeit zu ändern. Bei der Vergabe der Grundstücke sind die zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens gültigen Fassungen der Vertragsbedingungen und Vergaberegelungen maßgebend. Ein Rechtsanspruch auf einen Bauplatz von der Stadt Peine besteht durch die Eintragung in den Interessentenlisten nicht.
Stand: 12.2025