Wird mit der Vermarktung eines Baugebietes begonnen, werden alle bis dahin in der entsprechenden Interessentenliste eingetragenen Bewerber automatisch informiert und auf Wunsch an der Grundstücksvergabe beteiligt. Die Grundstücksvergabe erfolgt somit in einem zweistufigen Verfahren (Interessenabfrage und die eigentliche Grundstücksvergabe).
Alle eingetragene Bewerber, die an der Grundstücksvergabe beteiligt werden möchten und deren Rückmeldung zur Interessenabfrage fristgerecht bei der Stadt Peine eingegangen ist, erhalten im Rahmen Ihres Listenplatzes die Möglichkeit, eine Grundstückswunschliste (verbindliche Erklärung) abzugeben.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt dabei an diejenigen Bewerber, die ihre Grundstückswunschliste (verbindliche Erklärung) fristgerecht eingereicht haben,
- nach Ablauf der im Baulandangebot angegebenen Frist
- in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen in der jeweiligen Interessentenliste (Listenplatz). Der Listenplatz wird anhand des Eintragungsdatums in der jeweiligen Interessentenliste (Eingang des Vormerkbogens bei der Stadt Peine) generiert.
- unter Berücksichtigung der Reihenfolge der angegebenen Wunschgrundstücke. Die Anzahl der Grundstücke in der Wunschliste ist nicht begrenzt und wird von den Bewerbern priorisiert. Es sollten jedoch nur Grundstücke angegeben werden, für die ein tatsächliches Kaufinteresse besteht.
Nach Zuteilung eines Bauplatzes werden ggf. weitere bestehende Einträge in den Interessentenlisten gelöscht.
Sofern Bewerber sich innerhalb des Vergabeverfahrens gegen einen Grundstückskauf entscheiden und diese Entscheidung mitteilen, bleiben ggf. weitere Einträge in anderen Interessentenlisten selbstverständlich bestehen.
Bewerber, die sich innerhalb der gesetzten Fristen im gesamten Vergabeverfahren (Interessenabfrage und Grundstücksvergabe) nicht oder verspätet melden, können - auch zu einem späteren Zeitpunkt - in dem aktuellen oder in parallellaufenden Vergabeverfahren nicht mehr beteiligt werden. Zudem werden alle Einträge in den Interessentenlisten gelöscht.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird die jeweilige Interessentenliste nicht fortgeführt.