Wird innerhalb Ihrer 3-Jahres-Frist mit der Vermarktung eines Baugebietes in einem der Bereiche, für den Sie vorgemerkt sind, begonnen, werden Sie zunächst automatisch informiert und auf Wunsch an der jeweiligen Grundstücksvergabe beteiligt. Die Grundstücksvergabe erfolgt somit in einem zweistufigen Verfahren (Interessenabfrage und die eigentliche Grundstücksvergabe).
Sofern Sie an der Grundstücksvergabe beteiligt werden möchten und Ihre Rückmeldung zur Interessenabfrage fristgerecht bei der Stadt Peine eingegangen ist, erhalten Sie im Rahmen Ihres Listenplatzes zu gegebener Zeit die Möglichkeit, eine Grundstückswunschliste (verbindliche Erklärung) abzugeben. Der Listenplatz wird anhand des ursprünglichen Eintragungsdatums in der jeweiligen Interessentenliste (Eingang des Vormerkbogens bei der Stadt Peine) generiert.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt an diejenigen Bewerber, die die verbindliche Erklärung (Grundstückswunschliste) fristgerecht eingereicht haben,
- nach Ablauf der im Baulandangebot angegebenen Frist
- in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen in der jeweiligen Interessentenliste (Listenplatz)
- unter Berücksichtigung der Reihenfolge der angegebenen Wunschgrundstücke.
Nach Zuteilung eines Bauplatzes werden Ihre Einträge in den Interessentenlisten gelöscht.
Bewerber, die sich innerhalb der gesetzten Fristen im gesamten Vergabeverfahren (Interessenabfrage und Grundstücksvergabe) nicht oder verspätet melden, können - auch zu einem späteren Zeitpunkt - in dem aktuellen, oder in parallellaufenden Vergabeverfahren nicht mehr beteiligt werden. Zudem werden diese Bewerber aus sämtlichen Interessentenlisten gelöscht.
Sollten Sie kein Interesse an den angebotenen Grundstücken haben, können Sie Ihre Listeneinträge bei Bedarf verlängern - Bitte beachten Sie dabei die max. Anzahl der Verlängerungsmöglichkeiten und Ihr Löschdatum.
Sofern die verfügbaren Grundstücke bereits an vorplatzierte Bewerber vergeben werden, bleiben Ihre Interessentenlisteneinträge bis zum genannten Löschdatum bestehen!