
Stadtplanung
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien
Die Stadt Peine hat am 26.01.2023 die Erstellung eines Standortkonzeptes zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FF-PV-Anlagen) vom Rat der Stadt Peine beschließen lassen. Der Auftrag ist an das Büro Dr. W. Schwerdt - Büro für Stadtplanung vergeben worden.
Der Entwurf des Konzeptes wurde am 26.06.2025 vom Rat der Stadt Peine als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Das Konzept als solches entfaltet noch keine Bindungswirkung nach außen (Behörden, Öffentlichkeit). Diese ergibt sich erst aus den auf der konzeptionellen Basis zu entwickelnden Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und/oder Bebauungsplan).
Das Standortkonzept zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen wurde in Anlehnung an die Empfehlungen der Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistages (u. w.) zur "Planung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Niedersachsen" und unter Beachtung der aktuellen rechtlichen Vorgaben für FF-PV-Anlagen erstellt. Es dient als Grundlage für die Steuerung von FF-PV-Anlagen im Außenbereich. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Siedlungsflächen (Innenbereich) ist die Ansiedlung von FF-PV-Anlagen ebenfalls in entsprechend als Gewerbe- und Industriegebiet festgesetzten Flächen oder auf Konversions- und Altlastenflächen nach einer ggf. notwendigen Bauleitplanung möglich.
Insgesamt weist das Konzept 433 ha an Potenzialfläche (exklusive der bereits in Planung befindlichen Flächen (s.u.)) aus. Diese finden sich vorwiegend in den nach BauGB und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) privilegierten Bereichen (Flächenpotenzial 1: rd. 280 ha) entlang der Autobahn und der Bahnschiene. Dies entspricht 2,34% des gesamten Stadtgebietes. Darüber hinausgehend wurden rund 153 ha (entspricht 1,28 % der Stadtgebietsfläche) als Flächenpotenzial 2 ermittelt. Diese sollen erst dann in die Umsetzungsbetrachtung einbezogen werden, wenn die erstrangigen Flächen nicht umsetzbar sind oder sich durch das unmittelbare Anschließen an Potenzialfläche 1 Synergieeffekte ergeben.
Im Zeitraum zwischen der Beschlussfassung zur Aufstellung und dem Beschluss als Entwicklungskonzept wurden die entsprechenden Projektanfragen als Einzelfall geprüft. Auf dieser Grundlage haben sich bereits zwei Bauleitplanungen für FFPV ergeben: Bebauungsplan Nr. 173 "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik zwischen Berkumer Weg und Mittellandkanal" -Peine/Berkum- (Bezugsvorlage Nr. 282/2021 (PV-Rat)) sowie Bebauungsplan Nr. 1 "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik südöstlich von Wendesse/östlich Wendesser Landstraße" -Wendesse- (Bezugsvorlage Nr. 430/2021 (PV-Rat)).
Standortkonzept mit Anlagen
- Standortkonzept zur Steuerung von FFPV-Anlagen Stadt Peine
- Anlage 1_Übersichtskarte Ausschlussflächen
- Anlage 2_Übersichtskarte Restriktionen II
- Anlage 3_Übersichtskarte Restriktionen I
- Anlage 4_Übersichtskarte Gunstflächen
- Anlage 5_Übersichtskarte Bodenzahlen
- Anlage 6_Übersichtskarte Kriterien-Gesamtdarstellung
- Anlage 7_Übersichtskarte Potentialflächen 1+2