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Zwei Männer sehen sich gemeinsam Bauzeichnungen an
Stadtplanung

Bebauungsplan

Bauvorhaben im Bereich von Bebauungsplänen

Wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, stellt die Stadt Peine Bebauungspläne auf. Dies gilt in der Regel für alle Neubaugebiete. Mit einem Bebauungsplan werden die wichtigsten städtebaulichen Eckdaten festgelegt, z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Verkehrsflächen, aber auch die öffentlichen und privaten Grünflächen usw.

Ob Ihr Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt, können Sie über die nachfolgenden Übersichtskarten der Kernstadt sowie der Ortschaften der Stadt Peine einsehen.
Die Bebauungspläne bzw. Anlagen liegen im pdf-Format vor. Um pdf-Dateien anzuzeigen, benötigen Sie den "Microsoft Internet Explorer" und die kostenlose Software "Adobe Acrobat Reader", die auf der deutschen Adobe-Website unter www.adobe.de erhältlich ist.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

An dieser Stelle werden zur Information die Entwürfe der Bauleitpläne gezeigt, über die gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch schon in einem frühen Planungsstadium die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die jeweiligen Informationen können zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Peine im 5. Obergeschoss des Rathauses eingesehen werden. Während der jeweiligen Informationsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich vorbringen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auf elektronischem Weg eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.

Öffentliche Auslegung

An dieser Stelle werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Information die Entwürfe derjenigen Bauleitpläne gezeigt, die entsprechend der Beschlusslage im Verwaltungsausschuss bzw. im Rat der Stadt Peine öffentlich ausgelegt werden.
Die jeweiligen Entwürfe können zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Peine im 5. Obergeschoss des Rathauses eingesehen werden. Während der jeweiligen Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich vorbringen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auf elektronischem Weg eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.  

Aktuell befinden sich keine Bebauungspläne in der Öffentlichen Auslegung.

Übersichtskarte der Kernstadt

Übersichtsplan Kernstadt

Übersichtskarten der Ortschaften

Übersichtsplan Ortschaften

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die rechtskräftigen Bauleitpläne über eine tabellarische Liste anzuwählen.

Selbstverständlich können Sie die Bauleitpläne auch persönlich in der Abteilung Stadtplanung einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Termin mit einem Mitarbeiter der Abteilung Stadtplanung.