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Um eine funktionale Einzelhandelsstruktur zu sichern, dauerhaft strategisch zu stärken und zukunftsorientiert zu entwickeln, bedarf es einer ausgewogenen Grundkonzeption der Einzelhandelsentwicklung.
Im Jahr 2000 wurde das erste Entwicklungskonzept „Die Stadt Peine als Einzelhandelsstandort“ beschlossen. Dieses wurde in den Jahren 2009/2010 vollständig überarbeitet. Bis heute bildet das Konzept aus dem Jahr 2010 die Grundlage für die Entwicklung des Einzelhandels im Bereich der Stadt Peine.
Der klassische stationäre Einzelhandel und die gewachsenen Innenstädte haben sich seither durch verschiedene Einflüsse verändert. Viele Branchen stehen durch die Dynamik des Online-Handels, durch die Folgen der Corona-Pandemie und durch weitere wirtschaftliche Wandlungsprozesse unter starkem Wettbewerbsdruck.
Das bestehende Einzelhandelsentwicklungskonzept soll vor diesem Hintergrund vollständig überprüft und mit Fachleuten, mit der interessierten Öffentlichkeit sowie der Politik diskutiert und fortgeschrieben werden.
Die Stadt Peine hat das Fachbüro Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH mit der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes beauftragt.
Am 25.01.2023 um 19:00 Uhr konnten sich die Peiner Bürgerinnen und Bürger über den geplanten Ablauf des Fortschreibungsverfahrens im großen Sitzungssaal der Stadt Peine informieren.Die Präsentation dazu finden Sie unter Downloads.
Im Januar und Februar 2023 haben die Mitarbeiter des Büros Stadt + Handel flächendeckende Erhebungen des Einzelhandelsbestandes im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Hierzu ging das Erhebungspersonal von Geschäft zu Geschäft und erfasste die Verkaufsfläche sowie die Sortimente.
Vom 20.02.2023 bis 12.03.2023 fanden Passanten- und Haushaltsbefragungen im Online-Format statt. Ihre Meinung war gefragt!
Die Ergebnisse der Befragungen und Erhebungen wurden analysiert und in einem 1. Arbeitskreis am 12.12.2023 vorgestellt und diskutiert. Die Präsentation dazu finden Sie unter Downloads.
Auf dem 2. Arbeitskreis am 11.04.2024 wurden die Konzeptbausteine und weitere Inhalte des anschließend auszuarbeitenden Konzeptentwurfs vorgestellt und diskutiert. Die Präsentation dazu finden Sie unter Downloads.
Der Entwurf des neuen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes liegt inzwischen vor und wird nun zur Einsichtnahme und Äußerung vom 16.12.2024 bis zum 31.01.2025 offengelegt.
An dieser Stelle finden Sie den Konzeptentwurf zur Einsichtnahme. Dieser kann auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im 5. Obergeschoss des Rathauses eingesehen werden. Es besteht bis zum Ende der Frist, den 31.01.2025, Gelegenheit zur Äußerung auf elektronischem Weg E-Mail senden oder schriftlich an die Stadt Peine, Abteilung Stadtplanung, Kantstraße 5, 31224 Peine.
Entwurf Einzelhandeslentwicklungskonzept 2024
Telefon: 05171/490
Mo. 8–15.30 Uhr
Di., Do., Fr. 8–12 Uhr
Mi. 8–17 Uhr
und nach Vereinbarung