
Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Peine
Mit dem Mietspiegelreformgesetz wurden Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung und Vorhaltung eines Mietspiegels verpflichtet.
Die Stadt Peine mit 52.416 Einwohnern (Stand: 31.12.2023) ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat einen Mietspiegel erarbeitet. Dieser trat zum 01.03.2024 in Kraft. Der qualifizierte Mietspiegel ist gemäß § 558d BGB im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen. Vor diesem Hintergrund war
die Erstellung einer Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels erforderlich. Die Stadt Peine hat in Zusammenarbeit mit lokalen Wohnungsmarktexperten (Peiner Heimstätte, Salzgitter Wohnbau GmbH, Vertreter des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins für Stadt und Kreis Peine e.V., Vertreter des Mietervereins Peine und Umgebung e.V.) sowie Vertretern der Verwaltung und dem Büro Koopmann Analytics mittels einer Indexfortschreibung eine Aktualisierung des Mietspiegels erarbeitet. Der Expertenkreis aus Mieter- und Vermietervertretern hat die Ergebnisse als Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels gemäß § 558d BGB anerkannt. Diese tritt am 01.03.2026 in Kraft. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird zum 01.03.2028 eine Neuaufstellung des qualifizierten Mietspiegels vorgenommen.
Der Mietspiegel der Stadt Peine steht für Sie zum Download bereit.
- Broschuere-Mietspiegel-2026-Fortschreibung_ohne_leere_Seite.pdf394,40 KB - barrierefrei
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