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Mit dem Mietspiegelreformgesetz wurden Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung und Vorhaltung eines Mietspiegels verpflichtet.
Die Stadt Peine mit 52.416 Einwohnern (Stand: 31.12.2023) ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat in Zusammenarbeit mit lokalen Wohnungsmarktexperten (Peiner Heimstätte, Salzgitter Wohnbau GmbH, Vertreter des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins für Stadt und Kreis Peine e.V., Vertreter des Mietervereins Peine und Umgebung e.V.) sowie Vertretern der Verwaltung und dem Büro Koopmann Analytics einen Mietspiegel erarbeitet. Für die Erstellung des Mietspiegels wurde im Zeitraum von September bis November das Mietniveau in der Stadt Peine durch eine repräsentative Erhebung bei örtlichen Vermietern und Mietern ermittelt. Die Methodik entspricht wissenschaftlichen Standards. Der Expertenkreis aus Mieter- und Vermietervertretern hat die Ergebnisse als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt und einvernehmlich verabschiedet. Dieser ist damit unmittelbar anwendbar und wird zum 01.03.2024 in Kraft gesetzt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird im Jahr 2026 eine Aktualisierung des Mietspiegels vorgenommen. Für das Jahr 2028 ist eine Neuaufstellung vorgegeben.
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