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Männlicher Architekt im Hintergrund. Ansicht eines Modellhauses.

Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Beidseitig der K20" -Stederdorf

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Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit 16. Änderung des Flächennutzungsplanes  "Beidseitig der K 20" -Stederdorf

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hat in einer Sitzung am 22.06.2026 die Veröffentlichung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Beidseitig der K20“ -Stederdorf-, beschlossen und führt eine

                                                                                               Beteiligung der Öffentlichkeit
durch.

Der Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der nachstehenden Planskizze zu entnehmen.

16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Beidseitig der K 20"

Die Änderung des Flächennutzungsplans dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung von Wohngebieten auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. 

Die Planunterlagen zum Flächennutzungsplan und alle weiteren Anlagen sind unter folgendem Link einsehbar:

Unterlagen zum Flächennutzungsplan

Zum Flächennutzungsplan stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen/menschliche Gesundheit, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima,        Landschaft, kulturelles Erbe- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; Planungsgemeinschaft LaReG, Stand Februar            2026
  • Gutachterliche Stellungnahme zum Hamstervorkommen; Planungsgemeinschaft LaReG, Oktober 2005
  • Kartierbericht Feldhamster; Planungsgemeinschaft LaReG, November 2021
  • Kartierbericht Biotope und Brutvögel; Planungsgemeinschaft LaReG, August 2024

Weiterhin sind umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verfügbar:

Stellungnahme des Regionalverbandes Großraum Braunschweig vom 10.01.2018 zum Vorbehaltsgebiet Trinkwassergewinnung

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 30.01.2018 zu den Schutzgütern Fläche und Boden

Stellungnahme des Niedersächsischen Landvolks vom 01.02.2018 zu den Schutzgütern Fläche und Boden

Stellungnahme des Landkreises Peine vom 08.02.2018

   Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Peine zu den Schutzgütern Fläche und Boden

   Untere Immissionsschutzbehörde zum Schutzgut Mensch

Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 02.02.2018 zum Schutzgut              Mensch

Der Entwurf des Flächennutzungsplans ist mit der Begründung und den umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen.

                                                     Die öffentliche Auslegung findet statt vom 24.08.2026 bis 25.09.2026 (einschließlich)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf für die Dauer der Auslegungszeit im Internet zu veröffentlichen. Die Entwürfe sind auf der Startseite der Stadt Peine (www.peine.de) in der Rubrik „Häufig gesucht“ unter „Bauleitpläne/Beteiligung“ (oder alternativ direkt über https://www.peine.de/de/stadtleben/bauen-wohnen-umwelt/stadtplanung/bauleitplanung.php  erreichbar.


Die Unterlagen werden ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de (Suchbegriff: Stadt Peine) veröffentlicht.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Auslegungsfrist innerhalb der Dienstzeiten im Rathaus (Flur 5. Obergeschoss) eingesehen werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@stadt-peine.de abgegeben werden. Zusätzlich können Stellungnahmen schriftlich sowie zur Niederschrift nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05171/49-9451 abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutzinformationen im Rahmen von Bauleitplanverfahren (Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO)

Stand: Mai 2024

Mit diesen Datenschutzhinweisen wird über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren informiert. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse ergeben sich aus den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Verantwortlicher: Stadt Peine, Hochbauamt, Abteilung Stadtplanung
Anschrift: Kantstraße 5, 31224 Peine
E-Mail-Adresse: 65_hchbstdt-pnd
Telefonnummer: 05171/49-9475

2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) AöR
Anschrift: Hildesheimer Straße 47, 30169 Hannover
E-Mail-Adresse: DtnschtzHnnITd
Telefonnummer: 0511/70040-347

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Stadt Peine unterliegt, verarbeitet. Die fachrechtlichen Erfordernisse ergeben sich aus den §§ 3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und 4a BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung).

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und anderen Satzungen nach den Vorgaben des BauGB im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Die Durchführung von Bauleitplanverfahren zählt zu den Aufgaben der Abteilung Stadtplanung.

Ein Bauleitplan kann nach § 1 Absatz 2 BauGB ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sein. Andere Satzungen fußen im Wesentlichen auf § 34 BauGB. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Verfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Verwaltung selbst oder im Auftrag der Verwaltung tätige Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (§§ 3 bis 4b BauGB).

Im Bauleitplanverfahren werden außerdem die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die eine Stellungnahme abgeben. Das Baugesetzbuch sieht in § 3 Absatz 1 Satz 1 (frühzeitige Beteiligung) vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplans zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum Vorentwurf abzugeben. Des Weiteren sieht das Baugesetzbuch in § 3 Absatz 2 Satz 2 (förmliche Beteiligung) vor, dass während der Auslegungsfrist eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben werden kann.

Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder das sonstige Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Verarbeitet werden die Äußerung und personenbezogenen Daten mit vollständigem Namen, Titel / Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse sowie gegebenenfalls bodenrechtlich relevante Daten (z.B. Flurstücksnummer, Eigentumsverhältnisse). Sofern die Stellungnahme keine personenbezogenen Daten enthält, besteht die Möglichkeit, dass das Anliegen nicht bearbeitet oder die vorgebrachten Belange im Planverfahren nicht umfassend berücksichtigt werden können.

Im Anschluss an den Satzungsbeschluss werden die personenbezogenen Daten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB verwendet, um über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme und deren Berücksichtigung (Abwägungsergebnis) zu informieren. Aufgrund der gesetzlichen Möglichkeit, die Bauleitplanung mittels Normenkontrolle nach § 47 VwGO oder Inzidentkontrolle im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens nach § 42 VwGO (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) und § 43 VwGO (Feststellungsklage) einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen, ist es erforderlich, die personenbezogenen Daten in der betreffenden Verfahrensakte dauerhaft zu speichern.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Verwaltungsstellen (andere Abteilungen, Ämter, Dezernate) innerhalb der Stadtverwaltung Peine, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind
  • kommunalpolitische Gremien (politische Fraktionen, Ortsräte, Fachausschüsse, Rat der Stadt) zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (ergänzender Hinweis: Beschlussvorlagen für öffentliche Sitzungen entscheidungsbefugter Gremien werden grundsätzlich pseudonymisiert und anonymisiert.)
  • höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • zuständige Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bebauungsplänen
  • Dritte, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind
  • ggf. die Öffentlichkeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung (ergänzender Hinweis: Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen Privater, die wesentliche umweltbezogene Informationen enthalten, mit dem Planentwurf zu veröffentlichen.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden dauerhaft in der betreffenden Verfahrensakte gespeichert, da die Bauleitplanung mittels Normenkontrolle nach § 47 VwGO oder Inzidentkontrolle im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens nach § 42 VwGO (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) und § 43 VwGO (Feststellungsklage) einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.

6. Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO)

b. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)

c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO)

d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO)

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Ihre Beschwerde richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, pststlllfdndrschsnd.