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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hat in seiner Sitzung am 25.09.2017 beschlossen, von den jährlich gewährten Städtebaufördermitteln nach Abzug der Fixkosten generell 60 % für private Maßnahmen vorzusehen. Der jeweilige Restbetrag der Fördermittel soll für städtische Maßnahmen verwertet werden.
Für die Sanierungen der Straßen wurden folgende Prioritäten festgelegt:
Es kann wegen der insgesamt geringeren Fördermittel nicht gewährleistet werden, dass alle Straßen bis zum Abschluss des Förderzeitraumes saniert werden können. Wegen der möglicherweise geringen jährlichen Förderquote muss unter Umständen eine Aufteilung in Bauabschnitte erfolgen.
Die Verfügbarkeit von Fördermitteln für die privaten Sanierungen ist von der jährlichen Zuteilung der Bundes- und Landesmittel abhängig. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, dass (je nach Anzahl und Umfang der eingehenden Sanierungsanträge) nicht alle Förderanträge im Jahr der Antragstellung bewilligt werden können. Ausführliche Informationen zu Fördermitteln für private Sanierungen erhalten Sie bei Frau Staats.
Die Ergebnisse der folgenden privaten Sanierungsmaßnahmen können sich wirklich sehen lassen ...
Telefon: 05171/490
Mo. 8–15.30 Uhr
Di., Do., Fr. 8–12 Uhr
Mi. 8–17 Uhr
und nach Vereinbarung