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Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Der Lärmaktionsplan der Stufe 3 wurde vom Rat der Stadt Peine in seiner Sitzung am 26.09.2019 beschlossen.
Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 wurde vom Rat der Stadt Peine in seiner Sitzung am 25.09.2025 beschlossen.
Die Lärmaktionspläne finden sich im Downloadbereich.