Das Reglement über das Freischießen vom 19. Mai 1830 bestätigt unter §
4a) Schützengilde, b) die Junggesellenkompanie und 6 weitere Kompanien.
Diese Bürger-Kompanien finden jedoch zunächst kein Eigenleben und
zerfallen in den darauf folgenden Jahren schnell wieder. Zu dieser Zeit
wurden die Dammbürger, die als freier Damm bis 1818 ihr eigenes Schießen
durchführten, zusammen mit den Vorstädtern hauptsächlich in der 5.
Bürger-Kompanie, der Jäger-Kompanie, aufgenommen. Diese bewies sich in
den Folgejahren als eine der stabilsten Gruppierungen. Als Möglichkeit
für sie, eigenständig am Fest teilzunehmen, wurde 1871 das
Bürger-Jäger-Corps gegründet. Von Gründung an war die Jäger-Kompanie
Gegenpol zur Schützengilde. Seit Gründung waren die Handwerker stets
dominierend, während sich in der Schützengilde die Kaufleute
organisierten.