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Stellenausschreibungen

Datenschutz

Erhebung von personenbezogenen Daten

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung um eine Stelle bei der Stadt Peine werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Stadt Peine
Der Bürgermeister Klaus Saemann
Kantstraße 5
31224 Peine

Telefon: 05171/49-9220
E-Mail: brgrmstrstdt-pnd

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Hannoversche Informationstechnologien (HannIT) AöR
Herr Leif Erichsen
Hildesheimer Str. 47
30169 Hannover

Telefon: 0511 70040-321
E-Mail: dtnschtzhnntd

3. Angaben zur datenerhebenden Stelle

Stadt Peine
Amt Personal/Organisation
Abteilung Personal/Organisation (102)
Kantstraße 5
31224 Peine

Telefon: 05171/49-9263
E-Mail: 102_Prsnlstdt-pnd

4. Zwecke/Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und für die Durchführung des Besetzungsverfahrens erhoben und verarbeitet. Dieses gilt auch für die im Laufe des Verfahrens hinzukommenden Daten, z. B. aus nachträglich eingereichten Unterlagen oder aus Rückfragen.
  • Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten sind Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. B DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. B DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO, § 12 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) und § 88 Abs. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) sowie Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG).
  • Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, werden die Daten für die Begründung des Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses weiterverwendet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb der Stadtverwaltung nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung zwingend zu beteiligen sind.

Dies sind das Amt Personal/Organisation, Abteilung Personal, die Organisationseinheit, in der die Stelle zu besetzen ist und – soweit gesetzlich vorgeschrieben – die Gleichstellungsbeauftragte sowie die zuständigen Personal- und Schwerbehindertenvertretungen. Bei Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz werden die personenbezogenen Daten zusätzlich die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Stadt Peine weitergegeben. 

Alle mit der Bearbeitung befassten Personen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit Ihrer Daten zu bewahren.

Kommt es im Rahmen des Besetzungsverfahrens zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertretende und Gerichte übermittelt.

Es findet keine Übermittlung der Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation statt.

6. Dauer und Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Sollte Ihnen im Rahmen des Besetzungsverfahrens kein Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis angeboten werden können, werden Ihre Daten bis zu sechs Monate nach Abschluss des Besetzungsverfahrens aufbewahrt und danach vernichtet.

7. Rechte der Betroffenen

Bei der Erhebung der personenbezogenen Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu.

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung/Vervollständigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

Telefon: 0511 120-4500
E-Mail: pststlllfdndrschsnd

9. Weitere Informationen und Hinweise

Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Stadt Peine finden Sie unter dem folgenden Link