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Rathaus

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.peine.de.
Die Stadt Peine arbeitet daran, eine umfangreiche Barrierefreiheit ihrer Internetseite www.peine.de mit allen Unterseiten im Einklang mit der BITV 2.0 zu entwickeln.
Diese Internetseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Dennoch entspricht diese Internetseite derzeit noch nicht vollständig den Vorgaben der BITV 2.0.
Die Stadt Peine setzt sich dafür ein, ihre Internetseite www.peine.de barrierefrei zugänglich zu machen und somit die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Stadt Peine verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wendet die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Alternativtexte für Bedienelemente

  • Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde Personen können sich daher nicht an den von Screenreadern übermittelten Informationen orientieren.
  • Bilder weisen nicht immer eindeutige Alternativtexte auf.

Gestaltung von Inhalten

  • Datentabellen sind nicht durchgängig strukturell richtig aufgebaut. Blinden Personen wird somit ein zielgerichteter Informationsabruf erschwert. Beim Auslesen der Inhalte mittels Screenreader sind die Inhalte nicht in logischer Abfolge auslesbar.
  • Nicht an allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Personen die Eingabe von Daten vereinfachen kann, indem Eingabevorschläge angeboten werden, die einfach übernommen werden können.
  • Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend; insbesondere fehlsichtigen Personen wird so das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.
  • Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.

Bedienbarkeit

  • Die Funktionen und Inhalte sind nicht durchgängig mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar. Die Funktionen sind nicht durchgängig mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die TAB-Reihenfolge ist nicht durchgängig nachvollziehbar, da unsichtbare Elemente angesteuert werden. Motorisch eingeschränkte Personen können sich in Teilbereichen einer Seite zum Teil nur schwer orientieren. Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar. Motorisch eingeschränkten Personen wird so die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.

Sonstiges

  • Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben, sodass die Lesbarkeit erschwert wird.
  • Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig aufwendig.

Der Internetauftritt www.peine.de wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessiv abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.01.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Die Stadt Peine bemüht sich, die Internetseite www.peine.de für die Nutzerinnen und Nutzer fehler- und barrierefrei anzubieten.
Falls Sie einen Hinweis auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf die Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, kontaktieren Sie gerne die Stadtverwaltung.
Die Stadt Peine überprüft dann die von Ihnen gemeldete Seite und korrigiert den Fehler oder überprüft, wie die Barriere für Sie beseitigt werden kann.
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Petra Neumann
Telefon: 0 51 71 / 49 9 333
E-Mail senden
Postversand: Stadt Peine, Kantstraße 5, 31224 Peine

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, zu lösen. Das Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0 511 / 120 – 40 10
E-Mail senden


Datum der Veröffentlichung der Website: 01.09.1996

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Jeder soll Internet-Seiten gut und ohne Hilfen nutzen können.
Das soll für alle Menschen so sein.
Also zum Beispiel auch für
• blinde Menschen
• gehörlose Menschen
• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können
• Menschen, die nicht so gut Lesen oder Schreiben können
• Menschen, die nicht so gut Deutsch können.
Darum sollen Internet-Seiten barriere-frei sein.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Es gibt viele Barrieren.
Zum Beispiel sind Treppen eine Barriere, wenn man in einem Roll-Stuhl sitzt.

Ist diese Internet-Seite barriere-frei?

Die Internet-Adresse der Stadt Peine ist:
www.peine.de
Diese Internet-Seite ist leider noch nicht vollständig barriere-frei.
Die Stadt Peine ist für Barriere-Freiheit im Internet.
Diese Internet-Seite soll barriere-frei werden.
Das bedeutet:

  • Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.

Zum Beispiel:

  • Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen.
  • (Es gibt Infos in Leichter Sprache.)

Die Stadt Peine macht ihre Internet-Seite barriere-frei.
Die Stadt Peine beachtet die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Das sind die Vorschriften in Gesetzen:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG
  • Niedersächsisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: NBGG
  • Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0

Es gibt einen Test für Barriere-Freiheit im Internet.
Mit dem Test prüft die Stadt Peine

  • Hat die Stadt Peine alle Vorschriften beachtet?
  • Wo gibt es noch Barrieren?

Wie kann ich der Stadt Peine von Barrieren berichten?

Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder:
Sie konnten eine wichtige Info nicht finden.
Oder:
Sie möchten mehr wissen über:

  • barriere-freie Internet-Seiten der Stadt Peine
  • Internet-Seiten der Stadt Peine in Leichter Sprache

Sie können uns schreiben.
Hier ist unsere Adresse:
Stadt Peine
Kantstraße 5
31224 Peine
E-Mail-Adresse:
ptrnmnnstdt-pnd

Sie können uns anrufen.
Hier ist unsere Telefon-Nummer:
0 51 71 / 49 9 333

Sind Sie nicht zufrieden?

BGG ist die Abkürzung für
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Im BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
Das muss auch die Stadt Peine beachten.

Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.
Zum Beispiel:
Bei einem Amt oder einer Behörde gibt es eine Barriere.


Es gibt die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:

  • sich einigen
  • sich vertragen.

Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.

Zum Beispiel:
1. Es gibt eine Barriere bei einem Amt oder einer Behörde.
2. Sie haben sich beschwert.
3. Die Barriere bleibt.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.

Sie können eine Schlichtung beantragen.
Zum Beispiel:
Sie sind mit einer Antwort der Stadt Peine
zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden.

Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Hier ist die E-Mail-Adresse der Schlichtungs-Stelle:
schlchtngsstllmsndrschsnd
Hier ist die Telefon-Nummer:
0 51 1 / 120 – 40 10

© Peine Marketing GmbH

Kontakt

Neumann, Petra

Stadt Peine
Büro des Rates  - Pressesprecherin

Schlichtungsstelle:

Telefon: 0 511 / 120 – 40 10
E-Mail senden