Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.peine.de.
Die Stadt Peine arbeitet daran, eine umfangreiche Barrierefreiheit ihrer Internetseite www.peine.de mit allen Unterseiten im Einklang mit der BITV 2.0 zu entwickeln.
Diese Internetseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Dennoch entspricht diese Internetseite derzeit noch nicht vollständig den Vorgaben der BITV 2.0.
Die Stadt Peine setzt sich dafür ein, ihre Internetseite www.peine.de barrierefrei zugänglich zu machen und somit die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Stadt Peine verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wendet die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Der Internetauftritt www.peine.de wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessiv abgearbeitet wird.
Diese Erklärung wurde am 14.01.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Die Stadt Peine bemüht sich, die Internetseite www.peine.de für die Nutzerinnen und Nutzer fehler- und barrierefrei anzubieten.
Falls Sie einen Hinweis auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf die Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, kontaktieren Sie gerne die Stadtverwaltung.
Die Stadt Peine überprüft dann die von Ihnen gemeldete Seite und korrigiert den Fehler oder überprüft, wie die Barriere für Sie beseitigt werden kann.
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Petra Neumann
Telefon: 0 51 71 / 49 9 333
E-Mail senden
Postversand: Stadt Peine, Kantstraße 5, 31224 Peine
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, zu lösen. Das Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0 511 / 120 – 40 10
E-Mail senden
Datum der Veröffentlichung der Website: 01.09.1996
Jeder soll Internet-Seiten gut und ohne Hilfen nutzen können.
Das soll für alle Menschen so sein.
Also zum Beispiel auch für
• blinde Menschen
• gehörlose Menschen
• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können
• Menschen, die nicht so gut Lesen oder Schreiben können
• Menschen, die nicht so gut Deutsch können.
Darum sollen Internet-Seiten barriere-frei sein.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Es gibt viele Barrieren.
Zum Beispiel sind Treppen eine Barriere, wenn man in einem Roll-Stuhl sitzt.
Die Internet-Adresse der Stadt Peine ist:
www.peine.de
Diese Internet-Seite ist leider noch nicht vollständig barriere-frei.
Die Stadt Peine ist für Barriere-Freiheit im Internet.
Diese Internet-Seite soll barriere-frei werden.
Das bedeutet:
Zum Beispiel:
Die Stadt Peine macht ihre Internet-Seite barriere-frei.
Die Stadt Peine beachtet die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Das sind die Vorschriften in Gesetzen:
Es gibt einen Test für Barriere-Freiheit im Internet.
Mit dem Test prüft die Stadt Peine
Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder:
Sie konnten eine wichtige Info nicht finden.
Oder:
Sie möchten mehr wissen über:
Sie können uns schreiben.
Hier ist unsere Adresse:
Stadt Peine
Kantstraße 5
31224 Peine
E-Mail-Adresse:
ptrnmnnstdt-pnd
Sie können uns anrufen.
Hier ist unsere Telefon-Nummer:
0 51 71 / 49 9 333
BGG ist die Abkürzung für
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Im BGG steht:
Ein Amt oder eine Behörde muss Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.
Das muss auch die Stadt Peine beachten.
Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.
Zum Beispiel:
Bei einem Amt oder einer Behörde gibt es eine Barriere.
Es gibt die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.
Zum Beispiel:
1. Es gibt eine Barriere bei einem Amt oder einer Behörde.
2. Sie haben sich beschwert.
3. Die Barriere bleibt.
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Sie können eine Schlichtung beantragen.
Zum Beispiel:
Sie sind mit einer Antwort der Stadt Peine
zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Hier ist die E-Mail-Adresse der Schlichtungs-Stelle:
schlchtngsstllmsndrschsnd
Hier ist die Telefon-Nummer:
0 51 1 / 120 – 40 10
Stadt Peine
Büro des Rates
- Pressesprecherin
Kantstr. 5
31224 Peine
05171/49 9 333
05171/49 7 333
E-Mail
Schlichtungsstelle:
Telefon: 0 511 / 120 – 40 10
E-Mail senden