Datenschutzinformationen Bürgerbüro
Die Artikel 13 und 14 der DSGVO verpflichten das Bürgerbüro der Stadt Peine dazu, betroffene Personen zu informieren, wenn von ihnen personenbezogene Daten erhoben werden.
Datenschutzinformationen Bürgerbüro
Die Artikel 13 und 14 der DSGVO verpflichten das Bürgerbüro der Stadt Peine dazu, betroffene Personen zu informieren, wenn von ihnen personenbezogene Daten erhoben werden.
Die Informationsblätter für die einzelnen Fachbereiche finden sie nachfolgend:
Team A / Standesamt
- Schwerbehindertenparkausweis
- Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Team B / Wohngeld/Fundsachen
- Wohngeld
Team C / Einwohnermeldeamt/Gewerbeangelegenheiten/Hundesteuer
Wir sind für Sie da:
Zuständig für:
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Geburten
Sterbefälle
Eheschließung
Kirchenaustritte
Bewohnerparkausweise (Parkzonen) und Nutzungsbescheinigung (Vollmacht)
Eheschließungen
Kunden im Standesamt
Urkundenanforderungen
Beurkundung von Sterbefällen
Die Verfahrensregeln werden stetig den aktuellen Entwicklungen und Vorgaben des Gesetzgebers angepasst und gelten daher nur unter Vorbehalt.
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch über mögliche Änderungen beim Standesamt.
Wir bitten um Verständnis…und bleiben Sie gesund!
Aufgrund des derzeitig hohen Antragsaufkommens und der schwierigen Personalsituation wird die Bearbeitung Ihres Antrages leider einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wir bitten Sie daher, auch von telefonischen Nachfragen abzusehen.
Ihr Antrag/Vorgang wird schnellstmöglich bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Wir sind für Sie da:
Die Wohngeldstelle (Team B) des Bürgerbüros der Stadt Peine steht aus organisatorischen Gründen dienstags und donnerstags nicht für den Publikumsverkehr zur Verfügung.
Es gelten folgende Öffnungszeiten für das Team B:
Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
und jeden 1. Samstag im Monat: 10 Uhr – 13 Uhr
Die Öffnungszeiten der anderen Bereiche des Bürgerbüros bleiben unverändert.
Zuständig für:
Wohnberechtigungsscheine (Tel. 05171/49-9483)
Fundsachen (Tel. 05171/49-9583)
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratungen zur Rente in den Räumlichkeiten des Rathauses Peine an. Eine Beratung ist nur mit Termin möglich!
Terminvergabe unter der Rufnummer:
0531 7006 441
Servicetelefon:
0800 1000 480 10
WICHTIGER HINWEIS:
Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft. Ab diesem Datum dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt bzw. Verlängerungsaufkleber angebracht werden. Alle Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt werden/wurden, behalten ihre eigetragene Gültigkeit.
Ab dem oben genannten Datum besteht nur noch die Möglichkeit, einen Reisepass oder einen Personalausweis mit jeweils sechsjähriger Gültigkeitsdauer für Kinder zu beantragen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Es ist zu beachten, dass eine Ausstellung vor Ort wie bisher nicht mehr möglich sein wird. Die Ausstellung eines Reisepasses kann je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei bis zu sechs Wochen dauern. Bei Fragen können Sie sich gern vorab telefonisch erkundigen.
Wir sind für Sie da:
Stadt Peine
Bürgerbüro
Kantstr. 5
31224 Peine
05171/49-9490
05171/49-7378
E-Mail
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten des Team B.
Mo. und Do. 8 - 16 Uhr
Di. 10 - 16 Uhr
Mi. 8 - 18 Uhr
Fr. 8 - 12 Uhr
1.
Sa. im Monat 10 - 13 Uhr
Neue Öffnungszeiten!
Das Bürgerbüro wird zukünftig dienstags erst ab 10:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet!
Die geänderten Öffnungszeiten des Team B bleiben unverändert.