Hinweis für Bilder von Ausweisdokumenten:
Direkt vor Beantragung des neuen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) können Sie vor Ort Fotos machen!
Das Bild kann digital im Rathaus barrierefrei angefertigt werden. Ein Ausdruck der Fotos erfolgt jedoch nicht, vielmehr werden die Aufnahmen als elektronische Datei direkt in das Fachprogramm übergeben.
Sofern Passbilder in ausreichender Qualität mitgebracht werden, sind neue Aufnahmen in digitaler Form nicht erforderlich.
Die Anfertigung der Aufnahmen im Rathaus kostet 8 €.
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet,
einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten."
So steht es in § 1 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes und begründet die im allgemeinen gebräuchliche Ausweispflicht. Dieser Pflicht kommen Sie auch nach, wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen.
Der Vorteil des Personalausweises, wenn man es so bezeichnen möchte, liegt aber darin, dass bei diesem die Anschrift auf der Rückseite vermerkt ist. Im Reisepass ist nur Ihr Wohnort angegeben. Der Ausweis wird auch seit dem 01.11.2010 im Scheckkartenformat erstellt und ist somit schlichtweg handlicher - im Vergleich zum Reisepass.
Seit dem 01.11.2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat. Bis zum 31.10.2010 wurden Ausweise nach dem "alten" Muster ausgegeben, die aber weiterhin bis zum Ablauf gültig sind.
Der vorläufige Personalausweis dient in der Regel in der Übergangszeit, in der der eigentliche Ausweis hergestellt wird, als Ersatzdokument.
Für die Ausstellung eines Personalausweises ist die Personalausweisbehörde zuständig, wo die antragstellende Person mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet ist. Sofern Sie keine Wohnung haben, stellt die Behörde den Ausweis aus, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten. Die Stadt Peine führt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ein Personalausweisregister.
Bitte wenden Sie sich für die Beantragung an das Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Peine (Erdgeschoss), Kantstraße 5, 31224 Peine. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
durchgehend für Sie erreichbar.
in begründeten Ausnahmefällen ist auch die Beantragung eines Ausweises in Peine möglich, wenn Sie bei uns mit Nebenwohnung oder überhaupt nicht gemeldet sind. In diesen Fällen melden Sie sich vorab telefonisch bei uns!
Kurz gesagt: Ja!
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vorsprechen, da die Identität geprüft wird.
Ab dem 6. Lebensjahr werden die Fingerabdrücke aufgenommen und ab dem 10. Lebensjahr muss eine Unterschrift geleistet werden.
Zur Abholung müssen Sie grundsätzlich nicht selbst ins Rathaus kommen. Wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben, kann das Dokument auch von einer anderen Person in Empfang genommen werden. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.
Sofern Sie die Vollmacht selbst verfassen möchten geben Sie bitte unbedingt an, ob Sie den Pin-Brief erhalten haben. Sollte der Pin-Brief nicht angekommen sein, ist eine Abholung durch einen Bevollmächtigten leider nicht möglich.
Von Ihnen wird benötigt
Alle neuen Personalausweise (nicht vorläufige Personalausweise) besitzen eine Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Funktion können Sie sich im Internet oder an Automaten "ausweisen". Im Rahmen der Beantragung des Dokuments wird Ihnen eine passende Informationsbroschüre angeboten. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de.
Ihre Zugangsdaten für die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie per Post: Ihnen wird ein sog. Pin-Brief zugestellt. Bitte bewahren Sie diesen sorgfältig auf und bringen Sie diesen nicht zur Abholung des neuen Dokuments ins Bürgerbüro mit. Der Brief wird bei der Abholung im Rathaus nicht benötigt.
Die Aufnahme von Fingerabdrücken ist beim Personalausweis ab 6 Jahren verpflichtend und stellt ein weiteres Sicherheitsmerkmal dar. Nach der Aushändigung des Dokumentes sind die Fingerabdrücke ausschließlich auf dem Chip gespeichert. Dem Ausweis selber sehen Sie allerdings nicht an, ob Fingerabdrücke abgegeben wurden oder nicht.
Für den vorläufigen Personalausweis ist eine Speicherung von Fingerabdrücken nicht möglich.
Der Personalausweis ist mit umfangreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Eine Übersicht hat die Bundedruckerei bzw. das Bundesministerium des Innern für Sie zusammengestellt. Einen Flyer mit den aktuellen Sicherheitsmerkmalen finden Sie hier.
Auf dem Chip des Personalausweises sind Ihre persönlichen (Ausweis-) Daten sowie ggf. Ihre Fingerabdrücke hinterlegt. Ein unbemerktes Auslesen der Daten im Chip ohne Ihr Wissen, etwa im öffentlichen Raum, ist nicht möglich. Der Chip gibt die Daten nur frei, wenn er die nur Ihnen bekannte Geheimnummer (PIN) oder die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer (CAN) übermittelt bekommt. Das Lichtbild und die ggf. vorhandenen Fingerabdrücke können ausschließlich durch gesetzlich dazu ermächtigte Behörden ausgelesen werden.
Die Gültigkeit eines Personalausweises richtet sich nach Ihrem Lebensalter. Wenn Sie bei Antragstellung unter 24 Jahre alt sind ist der Ausweis 6 Jahre gültig, sofern Sie 24 Jahre oder älter sind ist der Ausweis 10 Jahre lang gültig.
Ein vorläufiger Personlausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Personalausweis und vorläufiger Personalausweis werden u. a. durch Ablauf der Gültigkeit ungültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Ausweisdokument ebenfalls ungültig wird, wenn sich Ihr Name, z. B. durch Eheschließung, geändert hat oder das Dokument beschädigt ist. In diesen Fällen muss ggf. ein neuer Ausweis für Sie ausgestellt werden.
Die Gebühr richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Ausweises:
Bei einer 6jährigen Gültigkeit (Antragsteller/in unter 24 Jahre alt) kostet die Ausstellung 22,80 Euro, bei einer 10jährigen Gültigkeit (Antragsteller/in 24 Jahre und älter) werden 37,00 Euro berechnet.
Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 Euro.
Die jeweilige Gebühr ist bereits bei Antragstellung fällig. Sie können im Bürgerbüro der Stadt Peine mit Bargeld, Kreditkarte oder EC-Karte zahlen.
Personalausweise werden einheitlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer hat die Stadt Peine keinen Einfluss, diese kann durchaus variieren. Zur Zeit müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen rechnen.
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie direkt im Bürgerbüro.
Die Abholung des neuen Dokuments muss im Bürgerbüro der Stadt Peine erfolgen, eine Zusendung per Post ist ausnahmslos nicht möglich. Sofern Sie nicht persönlich kommen können darf der Ausweis nur einer bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.
Beachten Sie bitte: Sofern Sie den Pin-Brief nicht erhalten haben, kann die Aushändigung nur an Sie persönlich erfolgen!
Bei Abholung muss der bisherige (vorläufige) Personalausweis vorgelegt werden. Sie möchten das alte Dokument als Andenken behalten? Das ist möglich, sprechen Sie dies bei Abholung bitte an bzw. vermerken Sie es entsprechend auf der Vollmacht.
Sofern der Ausweis für ein Kind unter 16 Jahren ausgestellt wurde, muss die Abholung von einer erziehungsberechtigten Person erfolgen.
Wenn ein Dokument verloren oder Ihnen gestohlen wurde ist es erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Es wird eine Verlustanzeige gefertigt, hierfür wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Verlustanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Die Abgabe einer Verlustanzeige ist für Sie kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Ausweises nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Personalausweisbehörde abgegeben werden.
Genau wie bei einem Verlust ist es auch bei der Wiederauffindung eines Ausweises zwingend erforderlich, dass Sie bitte umgehend
im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Hier wird eine Wiederauffindungsanzeige
gefertigt, dazu wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Wiederauffindungsanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige ist für Sie kostenlos.
Mit Wirkung vom 29.07.2017 wurde eine Änderung im Personalausweisgesetz aufgenommen, welche die Zulässigkeit der Ablichtung regelt. Unter „Ablichtung“ versteht der Gesetzgeber die klassische Fotokopie, den Scan oder die Fotografie.
Dies muss beachtet werden:
Wenn Sie ein anderes Land besuchen möchten kann es erforderlich sein, dass Sie für die Einreise einen Reisepass benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Peine Ihnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Auskunft über Einreisebestimmungen anderer Länder geben darf. Informationen hierzu erhalten Sie beispielweise beim Auswärtigen Amt, über die jeweiligen konsularischen Vertretungen des Ziellandes oder aber eventuell auch beim Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft.
Bei dem deutschen Reisepass handelt es sich um ein rotes "Büchlein" mit 32 Seiten. Für Vielreisende besteht zudem die Möglichkeit, einen Pass mit 48 Seiten zu beantragen.
Manchmal ist es erforderlich, dass eine Reise kurzfristig angetreten werden muss. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen.
Der Express-Reisepass ist vollkommen identisch mit einem „normalen“
Reisepass, rein äußerlich oder bei den auf dem Chip gespeicherten Daten gibt es
keinerlei Abweichungen. Der einzige Unterschied liegt in der Produktionsdauer von nur 4 bis 5 Werktagen nach Beantragung. Die genaue Lieferzeit richtet sich nach dem
elektronischen Bestelleingang bei der Bundesdruckerei und daraus resultierend auch danach, zu welcher Uhrzeit Sie ihren Antrag hier im Bürgerbüro stellen.
Bitte informieren Sie sich in besonderen Eilfällen vorab tel. im Bürgerbüro.
In besonderen Ausnahmefällen kann Ihnen ein vorläufiger
Reisepass ausgestellt werden. Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn die
Fertigung eines Expresspasses zu lange dauern würde. Da die Ausstellung von
vorläufigen Reisepässen eine Ausnahme bleiben soll werden von Ihnen Nachweise
gefordert die belegen, dass Sie eine Reise bereits vor einer möglichen
Ausstellung eines Expresspasses antreten.
Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall vorab telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Für die Ausstellung eines Passes ist jeweils die Passbehörde
zuständig, in deren Zuständigkeitsbezirk Sie ihre Wohnung haben. Wenn Sie mehrere
Wohnungen haben liegt die Zuständigkeit bei der Behörde, wo die Hauptwohnung
angemeldet ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Ausstellung eines Reisepasses durch die Stadt Peine als nicht zuständige Behörde möglich. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Kurz gesagt: Ja!
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vorsprechen, da die Identität geprüft wird.
Ab dem 6. Lebensjahr werden die Fingerabdrücke aufgenommen und ab dem 10. Lebensjahr muss eine Unterschrift geleistet werden.
Von Ihnen wird benötigt
Die Abgabe von Fingerabdrücken ist beim Reisepass für Personen ab 6 Jahren Pflicht. Diese sind nach der Produktion ausschließlich in elektronischer Form im Pass gespeichert.
Beim vorläufigen Reisepass ist die Aufnahme von Fingerabdrücken nicht vorgesehen.
Die Gültigkeit eines Reisepasses richtet sich nach Ihrem Lebensalter. Wenn Sie bei Antragstellung unter 24 Jahre alt sind ist der Pass 6 Jahre gültig, sofern Sie 24 Jahre oder älter sind ist der Pass 10 Jahre lang gültig.
Ein vorläufiger Reisepass ist höchstens 12 Monate gültig.
Reisepässe und vorläufige Reisepässe werden u. a. durch Ablauf der Gültigkeit ungültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Pass ebenfalls ungültig wird, wenn sich Ihr Name, z. B. durch Eheschließung, geändert hat oder das Dokument beschädigt ist. In diesen Fällen muss ggf. ein neues Dokument für Sie ausgestellt werden.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt:
Antragsteller/in unter 24 Jahre alt = 6 Jahre Gültigkeit | 37,50 Euro |
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mit 48 Seiten | 59,50 Euro |
Expresspass | 69,50 Euro |
Expresspass, 48 Seiten | 91,50 Euro |
Antragsteller/in über 24 Jahre alt = 10 Jahre Gültigkeit | 70,00 Euro |
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mit 48 Seiten | 92,00 Euro |
Expresspass | 102,00 Euro |
Expresspass, 48 Seiten | 124,00 Euro |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro |
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Die jeweilige Gebühr ist bereits bei Antragstellung fällig. Sie können im Bürgerbüro der Stadt Peine mit Bargeld, Kreditkarte oder EC-Karte zahlen.
Reisepässe werden einheitlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer hat die Stadt Peine keinen Einfluss, diese kann durchaus variieren. Zur Zeit müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 9 bis 10 Wochen rechnen.
Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie direkt im Bürgerbüro.
Die Produktion eines Express-Reisepasses dauert 3 bis 4 Werktage. Die genaue Lieferzeit richtet sich nach dem elektronischen Bestelleingang bei der Bundesdruckerei. Siehe auch "Welche Arten von Pässen gibt es?"
Die Abholung des neuen Dokuments muss im Bürgerbüro der Stadt Peine erfolgen, eine Zusendung per Post ist ausnahmslos nicht möglich. Sofern Sie nicht persönlich kommen können darf der Reisepass nur einer bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Die Vollmacht kann formlos erteilt werden und ist auch bereits auf der Benachrichtigungskarte aufgedruckt, die Sie zur Abholung erhalten.
Bei Abholung muss der bisherige (vorläufige) Reisepass -soweit vorhanden- vorgelegt werden. Sie möchten das alte Dokument als Andenken behalten? Das ist möglich, sprechen Sie dies bei Abholung bitte an bzw. vermerken Sie es entsprechend auf der Vollmacht.
Wenn ein Dokument verloren oder Ihnen gestohlen wurde ist es erforderlich, dass Sie bitte umgehend im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Es wird eine Verlustanzeige gefertigt, hierfür wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Verlustanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Die Abgabe einer Verlustanzeige ist für Sie kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige bei der Polizei aufgrund eines Diebstahls des Passes nicht die Abgabe einer Verlustanzeige ersetzt. Zusätzlich zu einer eventuellen Strafanzeige muss die Verlustanzeige gegenüber der zuständigen Passbehörde abgegeben werden.
Genau wie bei einem Verlust ist es auch bei der Wiederauffindung eines Reisepasses zwingend erforderlich, dass Sie bitte umgehend
im Bürgerbüro der Stadt Peine vorsprechen. Hier wird eine Wiederauffindungsanzeige
gefertigt, dazu wird Ihre Unterschrift benötigt. Zur Abgabe dieser Wiederauffindungsanzeige sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige ist für Sie kostenlos.
Bei der jüngsten Änderung des Passgesetzes wurde ein Passus mit aufgenommen, welcher die Zulässigkeit der Ablichtung regelt. Unter „Ablichtung“ versteht der Gesetzgeber die klassische Fotokopie, den Scan oder die Fotografie.
Dies muss beachtet werden:
Abschaffung des Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Seitdem dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt bzw. Verlängerungsaufkleber angebracht werden.
Alle Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Wenn Sie mit einem Kind Deutschland verlassen möchten, ist es erforderlich, dass für das Kind ein Ausweisdokument ausgestellt wird.
Es besteht nur noch die Möglichkeit, einen Reisepass oder einen Personalausweis mit jeweils sechsjähriger Gültigkeitsdauer für Kinder zu beantragen.
Welches Dokument Sie für die Einreise benötigen, ist von den Einreisebestimmungen des Ziellandes abhängig.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder eventuell auch beim Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Peine Ihnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Auskunft über Einreisebestimmungen anderer Länder geben darf.
Es ist zu beachten, dass eine Ausstellung vor Ort wie bisher nicht mehr möglich sein wird. Die Ausstellung eines Reisepasses kann je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei bis zu sechs Wochen dauern.
In Einzelfällen/Notfällen kann auch sofort ein vorläufiges Ausweisdokument ausgestellt werden. Da in solchen Fällen aber u. U. viele Besonderheiten zu berücksichtigen sind können Sie sich zur Vermeidung unnötiger Wege vorab telefonisch mit dem Bürgerbüro der Stadt Peine in Verbindung setzen.
Welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises für Ihr Kind benötigen bzw. welche Besonderheiten ggf. zu berücksichtigen sind, finden Sie unter den Hinweisen zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises weiter oben auf der Seite.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. Bitte beantragen Sie in diesem Fall rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.