Durch den großen Flüchtlingsstrom in den Kriegs- und Krisengebieten steht der Bund, das Land sowie die Kommunen und somit auch die Stadt Peine vor der großen Herausforderung, die ankommenden Flüchtlinge schnellstmöglich unterzubringen.
Die Stadt Peine hat sich das Ziel gesetzt, diese Menschen ordentlich unterzubringen und möglichst schnell zu integrieren.
Dieses wirft natürlich Fragen auf. Wir wollen versuchen, einige davon zu beantworten:
Siehe hierzu auch das Interview mit Herrn Kessler zur Flüchtlingssituation (Bürgermeister der Stadt Peine bis 31.10.2016).
Bislang standen der Stadt Peine drei ehrenamtlich tätige Ärzte und weitere Helfer zur Verfügung, die mit großem Engagement einmal wöchentlich die medizinische Betreuung der Flüchtlinge übernommen haben. Zwischenzeitlich wurde die Sprechstunde eingestellt, da die Erstversorgung (u. a. Impfschutz etc.) abgeschlossen wurde und die Flüchtlinge mittlerweile selbstständig oder auch mit Unterstützung von Dolmetschern oder Sozialabeitern einen Arzt in der Praxis aufsuchen.
Bisher war es aber notwendig, sich im Krankheitsfall einen Behandlungsschein vom Landkreis Peine abzuholen, bevor ein niedergelassener Arzt aufgesucht werden konnte.
Durch Einführung der Gesundheitskarte/Krankenkarte (siehe hierzu die unten stehenden Artikel aus der Braunschweiger Zeitung sowie der Peiner Allgemeinen Zeitung) ist nun eine schnellere ärztliche Versorgung möglich. Die Asylbewerber/Flüchtlinge erhalten diese Karte beim Landkreis Peine. Sie hat zunächst 6 Monate Gültigkeit und kann bis auf maximal 15 Monate verlängert werden. Diese ist bei dem behandelnden Arzt vorzulegen. Somit entfällt die Notwendigkeit, vor jedem Arztbesuch einen Behandlungsschein ausstellen zu lassen. Für Zahnarztbesuche ist jedoch weiterhin ein Behandlungsschein erforderlich.
Alle Asylbewerber/Flüchtlinge, die von der Abteilung Flüchtlingswesen und Soziales betreut werden, können sich im Rahmen der Beratungszeiten von den Sozialarbeiterinnen beraten und bedarfsorientiert unterstützen lassen.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Sozialarbeiter der Abteilung Flüchtlingswesen und Soziales
unter "Soziale Arbeit".
Die Stadt Peine sieht in der Erlernung der deutschen Sprache einen wichtigen Schritt zur Integration.
Ansprechpartner für die Starterkurse ist die Abteilung Flüchtlingswesen und Soziales
E-Mail:E-Mail
Die Koordination der Hausaufgabenhilfe für Kinder erfolgt durch das
Deutsche Rote Kreuz Peine
Ansprechpartnerin ist Frau Dorit Lonnemann
Hegelstr. 9
31224 Peine
Tel. 05171/767512
sowie über die Sozialarbeiter der Stadt Peine vor Ort.
Ansprechpartnerin ist Frau Irina Gen, Tel. 05171/7905500
E-Mail:rngnstdt-pnd
Der Gesetzgeber hat im Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
zum 01.05.2010 in § 30a die Grundlage für das sogenannte erweiterte Führungszeugnis geschaffen.
Zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und der persönlichen Eignung haben ehrenamtlich Tätige im Rahmen der Aufgabe „Flüchtlingshilfe“ in regelmäßigen Abständen von längstens 5 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis (Merkmal „OE“) vorzulegen.
Die Erteilung eines Führungszeugnisses ist nach § 4 JVKostG grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zz. 13 €.
Wenn ein Führungszeugnis für die Ausübung einer unentgeltlich ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, gilt diese Gebührenpflicht nicht.
(Siehe hierzu das Merkblatt für die Gebührenbefreiung.)
Bevor Sie ein Führungszeugnis für ein Ehrenamt bei der Stadt Peine bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Flüchtlingswesen und Soziales unter der Tel. 05171/7901251 oder E-Mail: flchtlngstdt-pnd. Von dort erhalten Sie ein Schreiben für die Gebührenbefreiung.
Wenn Sie Interesse an einer Patenschaft für Flüchtlingsfamilien haben, melden Sie sich bitte beim Verein
Familien für Familien e. V.
Ansprechpartner sind: Dr. Andrea Friedrich und Dr. Henning Meyer
E-Mail: fmln-fr-fmlngmxd
Internetseite: www.familien-fuer-familien.eu
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung
Ausnahme sind 0,80€ Jobs:
Sofern diese gemeinnützig und eine zusätzliche Leistung ist. Die Leistung der Flüchtlinge darf also nicht einfach bestehende Jobs ersetzen.
Über den Link Zahlungskontengesetz erhalten Sie weitere Informationen.
Immer wieder wird die Frage aufgeworfen:
„Wieso ist es möglich, dass sich Flüchtlinge ein Smartphone mit Vertrag leisten können?“
Die meisten Flüchtlinge sind schon vor ihrer Flucht im Besitz eines Smartphones. Diese Smartphone wurden aber speziell für diese Länder hergestellt und haben nicht die Ausstattung, wie wir sie kennen, sondern es handelt sich um eine einfache und meist alte Version. Während der Flucht ist es das wichtigste Mittel sich zu orientieren und Kontakt zu Familienmitgliedern und anderen Flüchtlingen zu haben. Auch dienen Smartphone als Übersetzer, um in fremden Ländern zu kommunizieren.
Die registrierten Flüchtlinge erhalten in Deutschland ein geringes Taschengeld zur eigenen Verfügung. Hiermit finanzieren Flüchtlinge die Unterhaltung. In vielen Ländern und in Deutschland gibt es öffentliche Plätze, wo eine kostenlose Nutzung über WLan möglich ist.
Der Familiennachzug ist im Aufenthaltsgesetz – AufenthG geregelt. Voraussetzung ist, dass der Flüchtling den Status „Bleiberecht“ besitzt. Weiterhin muss der Antragsteller über ausreichend Wohnraum verfügen und den Lebensunterhalt der Familie sichern können. Der Nachzug ist auf die Kernfamilie (Ehegatte und minderjährige Kinder ) begrenzt. In einigen Ausnahmefällen ist es auch sonstigen Familienangehörigen möglich. Zuständig ist die Ausländerbehörde.
Ausländerbehörde des Landkreises Peine
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des
Ministeriums für Inneres und Sport
Hier finden Sie Informationen zu: "Wie kann ich helfen, wo kann ich helfen, wer hilft schon?"
Hier finden Sie die Ansprechpartner des Amt Ordnung Abteilung Flüchtlinge und Soziales..
Hier stellen wir Ihnen Projekte für oder mit Flüchtlingen vor.
Hilfe für Flüchtlinge