Die Führung eines Bauhofes hat unter definierten Standards nach den Zielen
- Wirtschaftlichkeit,
- Sparsamkeit und
- Zweckmäßigkeit
zu erfolgen.
Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht im Gegensatz zu privaten Dritten nicht. Ebenso besteht keine Mehrwertsteuerpflicht. Dem Prinzip der Aufgabendeckung folgend, müssen die Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden. Die Einnahmen eines Bauhofes resultieren im Wesentlichen aus den Leistungen, die an andere Verwaltungseinheiten erbracht und intern verrechnet werden.
Die Aufgabe besteht darin, die Arbeitsabläufe der Städtischen Betriebe zu analysieren, sie zu optimieren und wettbewerbsfähig zu verbessern. Deshalb bezeichnen sie sich selbst als optimierten Regiebetrieb.
Sie befinden sich in einem ständigen Entwicklungsprozess indem sie u. a. die Steigerung der Eigenverantwortung und Entscheidungsbefugnis sowie die Flexibilisierung der Arbeitszeit mit Ausrichtung auf die Auftragslage verbessern wollen.
Sie stellen sich der Aufgabe, ihren Auftraggebern und letztlich den Bürgern der Stadt Peine günstige Leistungen bei hoher Qualität anzubieten und dabei den Mitarbeitern der Städtischen Betriebe unter Beachtung von tariflichen und arbeitsschutzrechtlichen Aspekten ein zuverlässiger Arbeitgeber zu sein.